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Kaufnebenkosten

Maklerprovision teilen: So funktioniert die Kostenaufteilung beim Immobilienkauf

Immobilienkauf mit Hausmodell, Vertragsunterlagen und Taschenrechner zur Maklerprovision teilen
Maklerprovision teilen: Das Bild zeigt die Kostenaufteilung beim Immobilienkauf mit Hausmodell, Unterlagen und Taschenrechner. Symbolbild - KI generiert

Die Maklerprovisionsteilung regelt, wie Käufer und Verkäufer die Maklerkosten beim Immobilienkauf tragen. Seit der Reform für Wohnimmobilien gilt meist der Halbteilungsgrundsatz: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte der Provision, wenn die andere Partei ebenfalls zahlen soll. Die konkrete Kostenaufteilung steht im Maklervertrag.

Die Maklerprovisionsteilung ist die vertragliche oder gesetzliche Aufteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf zwischen Käufer und Verkäufer. Wer die Kaufnebenkosten zusammen einordnet, findet die wichtigste Orientierung auch auf Kaufkosten teilen.

Wie funktioniert die Maklerprovisionsteilung beim Immobilienkauf?

Die Maklerprovisionsteilung funktioniert über eine klare Vereinbarung, wer den Makler beauftragt und wie die Maklerprovision auf Käufer und Verkäufer verteilt wird. Bei Wohnimmobilien mit doppelter Beauftragung gilt meist: Der Verkäufer darf die Zahlungspflicht des Käufers nicht allein festlegen.

Rechtlich wichtig ist der Halbteilungsgrundsatz. Dieser Grundsatz verlangt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, dass derjenige, der den Maklervertrag abschließt, die Provision nicht vollständig auf die andere Seite abwälzt, wenn beide Seiten den Makler nutzen. Die Kostenaufteilung muss nachvollziehbar und vereinbart sein.

In der Praxis gibt es drei typische Modelle. Erstens zahlt nur eine Partei die Maklerprovision. Zweitens teilen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision nach einem festen Schlüssel. Drittens zahlt zunächst eine Partei und verlangt dann eine anteilige Erstattung von der anderen Partei. Entscheidend bleibt immer die vertragliche Grundlage.

Wer zahlt die Maklerprovision nach aktuellem Recht?

Bei Wohnimmobilien tragen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision seit der Reform häufig gemeinsam. Der Verkäufer muss mindestens die Hälfte übernehmen, wenn der Käufer überhaupt zur Zahlung verpflichtet werden soll. Eine vollständige Belastung des Käufers ist bei dieser Konstellation nicht mehr die Regel.

Der Gesetzgeber hat mit der Reform zum 23. Dezember 2020 den Verbraucherschutz gestärkt. Für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt seitdem eine strengere Aufteilung der Maklerkosten. Der Maklervertrag muss die Zahlungspflichten klar regeln. Ohne saubere Vereinbarung entsteht kein belastbarer Anspruch gegen den Käufer.

Das frühere Bestellerprinzip aus dem Mietrecht wird oft verwechselt. Beim Immobilienkauf gilt nicht das Bestellerprinzip aus der Vermietung. Beim Kauf ist die Maklerprovision die Folge eines Maklervertrags und der dort festgelegten Kostenaufteilung. Für Käufer zählt deshalb nicht nur die Inseratslage, sondern vor allem der Vertragstext.

Wie hoch ist die Maklerprovision und wie wird sie berechnet?

Die Provisionshöhe hängt vom Bundesland und vom Markt ab. Eine einheitliche gesetzliche Quote für ganz Deutschland gibt es bei der Maklerprovision nicht. Üblich sind Prozentwerte vom Kaufpreis, die regional und nach Objektart variieren. Berechnet wird fast immer auf Basis des notariellen Kaufpreises.

Die Rechnung ist einfach: Kaufpreis × Provisionssatz = Maklerprovision. Wird die Provision geteilt, zahlt jede Seite nur ihren Anteil. Eine hälftige Teilung bedeutet daher nicht automatisch eine niedrige Gesamtprovision, sondern nur eine gleiche Verteilung der Gesamtbelastung.

Für die Kaufnebenkosten ist die Maklerprovision nur ein Baustein. Hinzu kommen häufig Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten. Wer den Gesamtbedarf prüfen will, sollte den Kaufpreis mit allen Nebenkosten zusammen betrachten. Für die Einordnung der Steuerlast hilft auch der Beitrag zu Grunderwerbsteuer nach Bundesland, weil die Steuersätze je nach Bundesland unterschiedlich sind.

Beispiel: Eine Provision von 3,57 Prozent auf den Kaufpreis bedeutet bei 400.000 Euro Kaufpreis eine Provision von 14.280 Euro. Bei hälftiger Teilung entfielen rechnerisch 7.140 Euro auf Käufer und 7.140 Euro auf Verkäufer, sofern der Vertrag diese Aufteilung genau so vorsieht.

Wann ist eine einseitige oder hälftige Teilung üblich?

Eine hälftige Teilung ist besonders bei Wohnimmobilien üblich, wenn Verkäufer und Käufer den Makler gemeinsam nutzen. Eine einseitige Zahlung bleibt vor allem dort verbreitet, wo nur eine Partei den Makler beauftragt und die andere Partei keinen eigenen Maklerauftrag erteilt hat.

Einseitige Modelle kommen auch bei Grundstücken oder gewerblichen Objekten vor. Dort greift der Halbteilungsgrundsatz nicht automatisch in derselben Strenge wie bei Wohnimmobilien. Trotzdem entscheidet am Ende immer der konkrete Maklervertrag über die Zahlungspflichten.

Für Käufer zählt die Einordnung der Gesamtkosten. Wer einen Immobilienkauf plant, sollte die Maklerprovision zusammen mit Eigenkapital und Finanzierung betrachten. Der Beitrag zum Finanzierungsbedarf beim Hauskauf berechnen hilft dabei, die Maklerkosten in die Gesamtfinanzierung einzubauen.

Modell Wer zahlt? Typischer Einsatz
Einseitige Zahlung Nur Käufer oder nur Verkäufer Wenn nur eine Partei den Makler beauftragt
Hälftige Teilung Käufer und Verkäufer je zur Hälfte Bei Wohnimmobilien mit gemeinsamer Maklernutzung
Individuelle Quote Vertraglich festgelegte Verteilung Wenn Maklervertrag und Marktbedingungen abweichen

Welche Rolle spielt der Maklervertrag bei der Kostenaufteilung?

Der Maklervertrag entscheidet darüber, wer die Maklerprovision schuldet, wann die Zahlung fällig wird und wie die Kostenaufteilung aussieht. Ohne wirksamen Maklervertrag gibt es keine belastbare Anspruchsgrundlage für die Provision. Der Vertrag muss die Parteien, die Leistung und die Provisionshöhe eindeutig benennen.

Im Maklervertrag steht auch, ob ein Einfachauftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag vorliegt. Diese Unterscheidung wirkt sich auf die Provisionspflichten aus. Für die Maklerprovisionsteilung ist besonders wichtig, ob der Maklervertrag den Käufer überhaupt direkt bindet oder ob nur der Verkäufer Vertragspartner ist.

Bei Wohnimmobilien schützt die gesetzliche Vorgabe den Käufer vor einseitigen Kostenvorgaben. Der Maklervertrag muss die Vereinbarung schriftlich oder in Textform festhalten, soweit das Gesetz dies verlangt. Mündliche Abreden reichen für eine sichere Kostenaufteilung oft nicht aus.

Wer die Maklerprovision prüfen will, sollte immer drei Punkte lesen: Wer hat den Makler beauftragt, welche Provisionshöhe ist genannt, und wie ist die Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer formuliert. Genau an diesen Stellen entstehen die meisten Missverständnisse. Für die Einordnung weiterer Kaufnebenkosten beim Grundstückserwerb bietet der Artikel zu Kosten beim Grundstückskauf eine passende Ergänzung.

Die Maklerprovisionsteilung ist damit keine pauschale Regel, sondern das Ergebnis aus Gesetz, Maklervertrag und Objektart. Beim Immobilienkauf gilt: Erst die vertragliche Kostenaufteilung zeigt, wer welchen Anteil der Provisionshöhe tatsächlich trägt. Käufer und Verkäufer sollten deshalb die Provisionsklausel vor der Unterschrift genau prüfen.

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Jana schreibt über den Ablauf von Kauf und Verkauf und darüber, welche Unterlagen man liest, bevor man verhandelt. Sie hat selbst zweimal gekauft und einmal verkauft und kennt die Stellen, an denen über Zeitdruck gesprochen wird statt über Zahlen. Am meisten ärgert sie, wenn Nebenkosten als Kleinigkeit dargestellt werden.

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