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Kategorie: Kaufprozess

Viele Käufer glauben, die Beurkundung sei der Punkt, an dem es ernst wird. Ernst wird es früher: Wer eine Reservierungsgebühr zahlt oder eine Finanzierung anfragt, ohne die Unterlagen gelesen zu haben, hat sich faktisch gebunden, ohne rechtlich abgesichert zu sein.Wann kann ich noch aussteigen?Bis zur Beurkundung jederzeit, danach nur unter engen Voraussetzungen. Deshalb liegt die eigentliche Arbeit davor: Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Energieausweis und die Protokolle der Eigentümerversammlung lesen, den Vertragsentwurf mit ausreichend Vorlauf anfordern, offene Punkte schriftlich klären. Hier steht der Ablauf als Reihenfolge, nicht als Liste ohne Zeitbezug.

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