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Kategorie: Makler & Provision

Die verbreitete Annahme, die Courtage sei Verhandlungssache zwischen Käufer und Vermittler, trifft nicht zu. Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Privatpersonen gilt die geteilte Zahlungspflicht: Der Anteil des Käufers darf den des Verkäufers nicht übersteigen und wird erst fällig, wenn der Verkäufer gezahlt hat.Muss ich die Provision überhaupt zahlen?Nur bei wirksamem Vertrag und nachgewiesener Vermittlungsleistung. Häufige Streitpunkte sind fehlende Widerrufsbelehrungen, Objekte, die dem Käufer bereits bekannt waren, und Alleinaufträge mit langer Bindung. Hier stehen die Vertragsformen mit ihren Folgen und die Fälle, in denen kein Anspruch besteht.

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