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Kategorie: Mieterhöhung

Ein Schreiben mit einem höheren Betrag ist noch keine wirksame Erhöhung. Sie muss begründet werden, sie braucht eine Form, und sie unterliegt Grenzen. Wer einfach zahlt, stimmt stillschweigend zu — auch dann, wenn die Erhöhung unwirksam gewesen wäre.Darf mein Vermieter die Miete erhöhen?Ja, aber nur auf einem der gesetzlich vorgesehenen Wege: Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, Umlage einer Modernisierung, vereinbarte Staffel oder Index. Bei der Vergleichsmiete greifen Kappungsgrenze und Wartefrist, bei Modernisierung eine Ankündigungspflicht. Prüfen Sie zuerst, welcher Weg gewählt wurde — daran hängt alles Weitere.

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