Kategorie: Erben & Schenken
Die Übertragung wird meist zu spät geplant. Freibeträge lassen sich in Abständen erneut nutzen; wer das erst im Erbfall bedenkt, verliert diese Möglichkeit endgültig. Ebenso häufig unterschätzt: Eine Erbengemeinschaft kann über die Immobilie nur gemeinsam verfügen.Vererben oder zu Lebzeiten übertragen?Das hängt an Freibeträgen, Verkehrswert und daran, ob die übertragende Person weiter im Haus wohnen will — dafür gibt es Nießbrauch oder Wohnrecht, die den steuerlichen Wert mindern. Gegen eine frühe Übertragung sprechen Pflichtteilsansprüche und Rückforderungsrechte. Der konkrete Fall gehört in eine fachliche Prüfung; hier stehen die Weichen davor.
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