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Kategorie: Baurecht

Ob ein Grundstück bebaubar ist, steht nicht im Kaufvertrag, sondern im Bebauungsplan — und wo keiner existiert, entscheidet die Einfügung in die Umgebung. Viele Käufer erfahren erst nach dem Erwerb, dass Geschosszahl, Dachform oder Abstandsflächen ihr Vorhaben unmöglich machen.Brauche ich eine Baugenehmigung?Das regeln die Landesbauordnungen unterschiedlich. Verfahrensfrei ist häufig Kleines wie Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Größe; genehmigungspflichtig bleiben Nutzungsänderungen, Anbauten und alles, was Statik oder Abstandsflächen berührt. Wer unsicher ist, stellt eine Bauvoranfrage — sie kostet wenig und bindet die Behörde in der Kernfrage.

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