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Kategorie: Mietminderung

Der teuerste Fehler bei Mängeln ist die eigenmächtige Kürzung ohne Anzeige. Die Minderung tritt zwar kraft Gesetzes ein, setzt aber voraus, dass der Vermieter vom Mangel weiß. Wer ohne Anzeige kürzt, riskiert einen Zahlungsrückstand und am Ende die Kündigung.Wie viel darf ich bei Mängeln kürzen?Das richtet sich nach der Beeinträchtigung der Nutzbarkeit, nicht nach dem Ärger. Maßgeblich sind Art, Umfang und Dauer — und die Bruttomiete als Bezugsgröße. Sinnvoll ist die Reihenfolge: Mangel schriftlich anzeigen, Frist zur Beseitigung setzen, Zustand dokumentieren und erst dann unter Vorbehalt kürzen.

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