Kategorie: Mietersuche
Die Selbstauskunft ist der Punkt, an dem Vermieter am häufigsten zu weit gehen. Zulässig ist, was für die Entscheidung über den Vertrag erforderlich ist. Fragen nach Familienplanung, Religion oder Vorstrafen sind es nicht — und eine falsche Antwort darauf berechtigt später nicht zur Kündigung.Was darf ich von Interessenten verlangen?Vor der Besichtigung sehr wenig, bei konkretem Interesse deutlich mehr: Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft und Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit. Unterlagen von Bewerbern, die nicht zum Zug kommen, sind zu löschen. Wer strukturiert vorgeht, legt vorher fest, welche Angaben er wann erhebt — und begründet jede davon.
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