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Kategorie: WEG & Eigentümer

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft einen Anteil an einer Gemeinschaft mit eigenen Regeln. Die häufigste Überraschung: Über Erhaltung und Modernisierung des Gemeinschaftseigentums entscheidet die Versammlung, nicht der einzelne Eigentümer — und ein Beschluss bindet auch die, die dagegen gestimmt haben.Was darf die Gemeinschaft beschließen?Alles, was ordnungsmäßige Verwaltung betrifft, mit einfacher Mehrheit; Eingriffe in Sondereigentum dagegen nicht. Entscheidend ist die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, und die steht in der Teilungserklärung. Wer ein Protokoll bewertet, prüft zuerst Ladung und Beschlussfähigkeit — daran scheitern Beschlüsse am häufigsten.

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