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Kategorie: Kündigung & Auszug

Beim Auszug entstehen die meisten Streitigkeiten aus einem einzigen Dokument: dem Übergabeprotokoll. Wer ohne Protokoll übergibt oder eines unterschreibt, das pauschale Mängel auflistet, hat später kaum Argumente gegen Abzüge von der Kaution.Wann bekomme ich meine Kaution zurück?Nach Ende des Mietverhältnisses, sobald die Ansprüche des Vermieters überschaubar sind; für Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung darf er einen Teil zurückhalten. Daneben gelten die Kündigungsfristen nach Mietdauer und die engen Voraussetzungen für Eigenbedarf. Wer auszieht, beginnt beim Protokoll und dokumentiert den Zustand zusätzlich selbst.

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