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Kategorie: Betriebskostenabrechnung

Die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Verstreicht die Frist, entfällt die Nachforderung — ein Guthaben bleibt dagegen bestehen. Diese Asymmetrie ist der Grund, warum die Frist wichtiger ist als die Rechenarbeit.Wie erstelle ich eine Abrechnung richtig?Erforderlich sind die Zusammenstellung der Gesamtkosten, der Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils und der Abzug der Vorauszahlungen. Der Schlüssel muss dem Vertrag entsprechen; bei Heizung und Warmwasser gibt die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Verteilung vor. Beginnen Sie beim Zeitraum und der Zustellung, nicht bei den Belegen.

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