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Mietvertrag kündigen: Fristen, Form und wirksame Schritte

Kündigung eines Mietvertrags mit Vertrag, Kalender und Schlüssel auf einem Tisch
Bild zum Thema Mietvertrag kündigen: Fristen, Form und wirksame Schritte in einer neutralen Wohnsituation. Symbolbild - KI generiert

Ein Mietvertrag endet wirksam nur mit einer klaren Kündigung, der richtigen Form und dem Zugang beim Vertragspartner innerhalb der geltenden Frist. Bei der Wohnraummiete gelten für Mieter meist drei Monate, für Vermieter abhängig von der Mietdauer längere gesetzliche Fristen. Schriftform und Unterschrift sind Pflicht.

Ein Mietvertrag kündigen ist die einseitige Beendigung des Mietverhältnisses durch Mieter oder Vermieter unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen und Formvorschriften.

Wer einen Mietvertrag kündigen will, braucht mehr als eine kurze Nachricht. Auf der Rubrik-Seite zu Kündigungsfristen finden Sie den passenden Rahmen für Wohnraummiete, Fristen und typische Fehler. Zusätzlich lohnt der Blick auf den Beitrag Mietvertrag kündigen: Fristen, Form und wirksame Schritte, wenn die Kündigung sofort rechtssicher formuliert werden soll.

Wie kündigt man einen Mietvertrag richtig?

Eine richtige Kündigung nennt den Vertragspartner, erklärt die Beendigung des Mietverhältnisses eindeutig, enthält Datum und Unterschrift und geht dem Empfänger nachweisbar zu. Bei Wohnraummiete muss die Kündigung schriftlich erfolgen; eine E-Mail, WhatsApp oder SMS reicht nicht.

Der Inhalt einer Kündigung bleibt knapp. Die Kündigung sollte die genaue Anschrift der Wohnung, das Kündigungsdatum und den Termin nennen, zu dem das Mietverhältnis enden soll. Bei Mieter-Kündigung genügt in der Regel die Formulierung, dass das Mietverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird. Das verhindert Rechenfehler bei der Frist.

Entscheidend ist der Zugang der Kündigung. Erst wenn die Kündigung in den Machtbereich des anderen Vertragspartners gelangt, läuft die Frist. Ein Brief im Hausbriefkasten zählt nur dann als zugegangen, wenn eine übliche Leerungszeit eingeplant ist. Wer auf Sicherheit setzt, nutzt Einwurf-Einschreiben, Boten oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.

Für die Praxis hilft eine saubere Reihenfolge: Mietvertrag prüfen, Kündigungsfrist berechnen, Kündigung schriftlich aufsetzen, eigenhändig unterschreiben, Zustellung sichern. Genau diese Schritte erläutert auch der Artikel Fristen, Form und wirksame Schritte im Detail.

Welche Kündigungsfrist gilt beim Mietvertrag?

Für Mieter bei Wohnraummiete gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Für Vermieter gelten abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses längere gesetzliche Fristen: drei, sechs oder neun Monate. Abweichungen sind bei bestimmten Verträgen möglich, aber nicht beliebig.

Die gesetzliche Grundregel steht in § 573c BGB. Maßgeblich ist bei der Kündigung durch den Mieter meist der dritte Werktag eines Monats: Geht die Kündigung bis dahin zu, zählt der laufende Monat noch mit. Geht sie später zu, verschiebt sich das Ende um einen weiteren Monat. Wer genau rechnen will, prüft deshalb immer den Zugangstermin.

Bei Vermietern verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Wohndauer. Bis zu fünf Jahren Mietzeit beträgt die Frist in der Regel drei Monate, von fünf bis acht Jahren sechs Monate und ab acht Jahren neun Monate. Diese Fristen gelten für Wohnraummiete und schützen Mieter vor kurzfristigem Wohnungsverlust.

Vertragliche Fristen dürfen für Mieter günstiger, aber nicht einfach beliebig kürzer sein. Eine vertragliche Verlängerung zulasten des Mieters ist bei Wohnraummiete oft unwirksam, wenn sie gesetzliche Schutzvorschriften unterläuft. Wer einen Mietvertrag mit Sonderklauseln hat, sollte die Formulierung genau lesen.

Konstellation Typische Frist Hinweis
Mieter, Wohnraummiete 3 Monate Fristbeginn meist ab Zugang bis zum 3. Werktag
Vermieter, Wohnraummiete 3, 6 oder 9 Monate Abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses
Außerordentliche Kündigung Ohne ordentliche Frist Nur bei wichtigem Grund

Welche Form muss die Kündigung haben?

Die Kündigung eines Mietvertrags über Wohnraummiete braucht die schriftliche Form nach § 568 BGB. Das bedeutet: Papier, eigenhändige Unterschrift und eine eindeutige Erklärung. Eine bloße digitale Nachricht erfüllt die Form nicht.

Die Unterschrift muss von der kündigenden Person stammen. Bei mehreren Mietern müssen in der Regel alle Mieter unterschreiben, wenn alle Mieter Vertragspartner sind. Bei mehreren Vermietern gilt Entsprechendes auf der Gegenseite. Wer nur einen Namen unterschreibt, riskiert die Unwirksamkeit der Kündigung.

Ein Kündigungsschreiben sollte außerdem lesbar und vollständig sein. Empfehlenswert sind Absender, Empfänger, Anschrift der Mietwohnung, Datum, Kündigungserklärung und Unterschrift. Ein Satz wie „Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse] fristgerecht zum nächstmöglichen Termin“ reicht in vielen Fällen aus, wenn die Frist korrekt berechnet ist.

Der Zugang der Kündigung ist neben der Form der wichtigste Punkt. Ohne nachweisbaren Zugang bleibt die Kündigung wirkungslos. Wer die Kündigung per Einschreiben verschickt, sollte den Einlieferungsbeleg aufbewahren. Noch sicherer ist die persönliche Übergabe gegen schriftliche Bestätigung.

Welche Gründe und Besonderheiten gelten für Mieter und Vermieter?

Mieter dürfen einen Mietvertrag in der Wohnraummiete grundsätzlich ohne Begründung ordentlich kündigen. Vermieter brauchen für die ordentliche Kündigung dagegen ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters. Die außerordentliche Kündigung setzt bei beiden Seiten einen wichtigen Grund voraus.

Die ordentliche Kündigung beendet das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die außerordentliche Kündigung wirkt sofort oder nach kurzer Frist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Typische Beispiele sind schwere Vertragsverstöße, erhebliche Zahlungsrückstände oder unzumutbare Störungen. Die außerordentliche Kündigung bleibt rechtlich streng; sie darf nicht als Ersatz für eine normale Beendigung verwendet werden.

Besonderheiten gelten in der Wohnraummiete auch bei Kündigungsausschlüssen oder Mindestmietzeiten. Solche Vereinbarungen kommen vor, sind aber genau zu prüfen. Außerdem können Staffelmiete, Indexmiete oder befristete Mietverhältnisse andere Regeln auslösen, ohne die Grundform der Kündigung aufzuheben. Wer eine Mieterhöhung prüft, findet die Abgrenzung im Beitrag Wann ist eine Mieterhöhung erlaubt? Rechte, Fristen und Grenzen im Mietrecht; zur Modernisierung informiert ergänzend Mieterhöhung nach Modernisierung: Wann sie zulässig ist und wie sie berechnet wird.

Für Mieter und Vermieter gilt am Ende derselbe Grundsatz: Eine Kündigung muss eindeutig, formgerecht und fristgerecht zugehen. Wer den Mietvertrag kündigen will, sollte deshalb zuerst den Vertragstext, dann die Fristen und zuletzt die Zustellung prüfen. Genau an diesen drei Punkten scheitern die meisten unwirksamen Kündigungen.

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Verfasst von

Marco kümmert sich um Finanzierung: Zinsbindung, Tilgung und die Frage, welche Rate ein Haushalt dauerhaft trägt. Er rechnet Angebote lieber nach, als Effektivzinsen aus Werbeanzeigen zu übernehmen, und hat die eigene Anschlussfinanzierung dreimal verglichen, bevor er unterschrieben hat. Ihn stört, dass über Zinssätze gesprochen wird und fast nie über die Restschuld am Ende der Bindung.

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